Ja, damit Ihr Energieversorger weiß, wie viel Solarstrom Sie in das öffentliche Netz eingespeist haben. Die Daten sind die Grundlage für die Einspeisevergütung, die Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen erhalten. Der Einspeisezähler ist geeicht und bleibt in der Regel im Eigentum des Messstellenbetreibers, der dafür eine jährliche Gebühr von ca. 25 bis 30 Euro erhebt. Bei heutigen Anlagen wird meist der vorhandene Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt, der sowohl Bezug als auch Netzeinspeisung misst. Selbst genutzter Solarstrom wird in diesem Fall nicht erfasst, allerdings verringert sich der Bezug vom Energieversorger entsprechend.
Eigenverbrauchsanlagen, die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.3.2012 ans Netz gegangen sind, benötigen ebenfalls den zusätzlichen Erzeugungszähler, da bei ihnen der Eigenverbrauch während der 20-jährigen EEG-Förderung separat vergütet wird und daher ebenfalls exakt bestimmt werden muss.
Nach dem 31.3.2012 installierte Anlagen mit mehr als 10 kWp installierter Leistung benötigen jedoch einen zusätzlichen Erzeugungszähler hinter dem Wechselrichter, der die erzeugte Solarstrommenge erfasst und damit die Bestimmung der Eigenverbrauchsquote ermöglicht. Das ist nötig, da bei diesen Anlagen gemäß der jüngsten EEG-Anpassung maximal 90 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütet werden (eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 10 Prozent wird hier also vorausgesetzt).